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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlicher
Eisenbahnhistorie & Touristik gGmbH
Speicherstr. 14
17309 Pasewalk
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg, Registernummer: HRB 20539
Geschäftsführer: Marian Thomas, Roland Müller
Telefon: (03973) 216326
E-Mail: info@lokschuppen-pasewalk.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung in der Herberge Lokschuppen Pasewalk
1. Geltungsbereich
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Herberge Lokschuppen Pasewalk, folgend „Herberge“ genannt.
b. Träger dieser Herberge ist die Eisenbahn-Historie & Touristik gGmbH „EHT“ genannt.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
a. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch die Herberge zustande.
b. Vertragspartner sind die Herberge und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet dieser gesamtschuldnerisch der Herberge gegenüber.
3. Internet Auftritt
Die offizielle Homepage des Lokschuppen Pasewalk lautet: www.lokschuppen-pasewalk.de
Diese Internetseite wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und gehalten.
4. Reservierung/Buchung, Leistungen, Zahlung
a. Der Aufenthalt kann telefonisch, per E-Mail oder auch online reserviert werden. Die Reservierungsanfrage sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Vorname, Name, Adresse, E-Mail, Telefon (mobil), Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen, bei Familien das Alter der minderjährigen Kinder.
Das Alter von minderjährigen Kindern ist für die Berechnung des Preises entscheidend.b. Die Reservierung wird mit der schriftlichen Zusage der Herberge bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
c. Das Mindestalter für die Buchung und die alleinige Nutzung eines Abteils / Zimmers beträgt 18 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener übernachtet werden.
d. Die Herberge ist verpflichtet, dem Gast ein Abteil / Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
e. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Abteils /Zimmers.
f. Eine einzelne Buchung, welche mehrere Personen umfasst, wird als Gruppenbuchung angesehen. Der Gruppe zugehörig sind Teilnehmer und Besteller. Als Besteller zählt die Person, welche ihre Kontaktdaten angegeben hat.
g. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Herberge zu zahlen.
h. Die Preise für die Zimmerüberlassung sind auf der Homepage der Herberge einzusehen. Die Gesamtsumme der Zahlung des Preises erfolgt sofort nach Buchungsbestätigung spätestens jedoch am Anreisetag vor Ort in bar oder per EC-Karte, Visa oder Mastercard.
j) Eine Reservierung, die als Optionsbuchung hinterlegt wird hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Danach werden die Kapazitäten der Unterkunft wieder freigegeben.
4.1 Firmenbuchung, gilt für Geschäftskunden – Tarif Firmenbuchung
a. b. c. Bei Vorlage einer Kostenübernahme ist eine Zahlung auf Rechnung möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anreise, Zahlungsziel ist 14 Tage
Die Reservierung kann bis 24 Stunden vor Anreise ( 14 Uhr am Vortag) kostenfrei storniert werden. Danach werdn die vollen Kosten abzüglich der ersparten Aufwendungen je Mietobjekt in Rechnung gestellt. Kostenlose Änderungen von Aufenthalten sind bis 24 Stunden vor Anreise (14 Uhr am Vortag) möglich. Die Änderung kann die Verfügbarkeit, Preise und Einschränkungen nur in Echtzeit
widerspiegeln.4.2. Besondere Übernachtungsbedingungen für Gruppenreisen und Veranstaltungen Geltungsbereich und Definition
Diese Bedingungen gelten für Buchungen ab einer Gruppengröße von 10 Personen oder bei der Reservierung von abgeschlossenen Kontingenten (z. B. ganzer Schlafwagen, Clubraum inkl. Übernachtung) durch private Reisegruppen, Vereine, Firmen oder Veranstalter.
Vertragsschluss und Anzahlung
a) Angebote der Eisenbahn-Historie & Touristik gGmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Post) durch den Lokschuppen Pasewalk und die Rücksendung des unterzeichneten Belegungsvertrages durch den Kunden zustande.
b) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto zu entrichten. Erst mit Eingang der Anzahlung ist die Reservierung garantiert. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise per Überweisung oder nach vorheriger Absprache bei
Anreise vor Ort zu zahlen.
c) Teilnehmerliste und Meldepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, dem Lokschuppen Pasewalk spätestens 7 Tage vor Anreise eine vollständige Teilnehmerliste (Name, Vorname, Kontakdaten) zukommen zu lassen. Dies dient der Vorbereitung der Belegungskapazitäten und der Erfüllung der gesetzlichen
Meldeauflagen.
d) Rücktritt und Stornierungsgebühren (Storno-Staffel) Ein Rücktritt des Kunden muss schriftlich erfolgen. Da Kapazitäten für Gruppen langfristig blockiert werden, gelten im Falle einer Stornierung oder einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % folgende
Entschädigungspauschalen:
- Bis 90 Tage vor Anreise:kostenfrei (ggf. wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €
erhoben).
- 89 bis 30 Tage vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises.
- 29 bis 8 Tage vor Anreise:70 % des vereinbarten Gesamtpreises.
- Ab 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show): 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.Der Lokschuppen Pasewalk bemüht sich um eine anderweitige Vermietung der stornierten Kapazitäten. Gelingt dies, mindert sich die Entschädigung um die Einnahmen aus der Weitervermietung.
4.2.2. Haftung bei Veranstaltungen
a) Bei Gruppenbuchungen im Rahmen von Veranstaltungen haftet der Buchende als Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle durch Teilnehmer verursachten Schäden an Gebäuden, Inventar und den historischen Schienenfahrzeugen.
b) Die Nutzung des Außengeländes und das Überqueren von Gleisanlagen ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gestattet. Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder.
Hausordnung und Brandschutz
a) In allen Innenräumen, insbesondere in den historischen Schlafwagen, herrscht striktes Rauchverbot. Bei Verstößen wird eine Reinigungspauschale von mindestens 150,00 € sowie ggf. der Schaden durch Feuerlösch-Fehlalarme in Rechnung gestellt.
b) Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen für geschlossene Gesellschaften im Clubraum getroffen wurden. Das Hausrecht verbleibt beim Personal des Lokschuppens Pasewalk.
5. Rücktritt des Gastes, Stornierung
a. b. Jede verbindliche Buchung kann nur schriftlich abgesagt werden. Bis zu 7 Tage um 14 Uhr vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Bei Absage eines gebuchten und bestätigten Aufenthaltes fällt in den 6 Tagen vor der Anreise 90% des Übernachtungspreises an. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen des Gastes werden 90% des Gesamtpreises je Mietobjekt in Rechnung gestellt. Wird die Reservierung durch ein externes Buchungsportal erstellt, gelten die entsprechenden
Stornierungsrichtlinien der Portale u.a. Buchungsportal – booking.com oder AirBnB.
6. Rücktritt der Herberge
a. Die Herberge ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder andere von der Herberge nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, wenn
Zimmer unter falscher Angabe des Gastes gebucht oder ohne Einverständnis der Herberge zu anderen als Beherbergungszwecken genutzt werden.
b. Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, so kann die Herberge ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
c. Bei der Kündigung ist die Herberge befugt, für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
d. Bei berechtigtem Rücktritt der Herberge entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Mitwirkungspflicht des Gastes
a. Der Gast ist verpflichtet, mögliche Beanstandungen eines Mangels unverzüglich den Mitarbeitern der Herberge zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
b. Der Gast ist weiterhin verpflichtet, bei auftretenden Mängeln alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung dieser Störung beizutragen, um eventuellen Schaden zu vermeiden bzw. diesen so gering wie möglich zu halten.
c. Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Müllentsorgung im Selbstversorgerbereich, Geschirr abgewaschen, Kühlschrank ausgeräumt, sämtliche Fenster und Türen verschlossen, innerhalb und außerhalb des Mietobjektes aufgeräumt. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Eisenbahnhistorie & Touristik gGmbH vor, Ihnen diese Leistung separat in Rechnung in Höhe von 40,00 Euro zu stellen. Bei Aufenthalten von einer Dauer von mehr als 2 Wochen, kann eine obligatorische Endreinigung für jede nachfolgende Woche im Mietzeitraum, verlangt werden.
8. Hausrecht
Der Lokschuppen Pasewalk besitzt ein uneingeschränktes Hausrecht und ist berechtigt, Personen die gegen die Hausordnung oder AGB verstoßen oder diese missachten, die andere Gäste beleidigen, belästigen, beschimpfen, verbale oder körperliche Gewalt
anwenden, eine Störung der öffentlichen Ordnung herbeiführen, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen herbeileiten, ein ungebührliches Verhalten an den Tag legen oder für die Beeinträchtigung anderer Gäste verantwortlich sind, die sich den Anordnungen des Personals widersetzen, -nach eigenem Ermessen- entschädigungslos vom Gelände zu verweisen oder erst gar nicht auf das Gelände zu lassen, sowie ggf. ein temporäres oder gar unbefristetes Hausverbot zu erteilen. In den Mietobjekten darf nicht geraucht werden. Dies ist in der Beschreibung mit „Nichtraucherhaus“ angegeben. Der Lokschuppen Pasewalk kann wedergarantieren noch kontrollieren, ob das Rauchverbot eingehalten wird, wir fordern Sie jedoch auf, das Verbot zu respektieren. Sollte in den Mietobjekten trotz des Rauchverbots geraucht werden, berechnen wir Ihnen eine Gebühr von einmal 150,00 € für die gesonderte Reinigung des Mietobjektes.
9. Haftung
a. Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
b. Die Herberge haftet für die von ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden; die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Herberge steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
c. Gruppenmitglieder haften im Schadensfall gesamtschuldnerisch gemäß §§ 421, 426 BGB.
d. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Haus. Die Herberge übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Sie übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Herberge. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast.e. Die Herberge haftet gemäß § 702 Abs. 1 BGB nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro.
10. Datenschutz
Die Daten des Gastes werden ausschließlich für die Abwicklung der Buchung verarbeitet. Grundlage hierfür ist die Datenschutzerklärung der Herberge. Diese ist auf der Homepage einsehbar.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist der Sitz der Eisenbahn-Historie & Touristik gGmbH. Der Gerichtsstand ist Neubrandenburg.
12. Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein/werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: April, 2026
Geschäftsführung des Lokschuppen Pasewalk
Eisenbahn-Historie & Touristik gGmbH